AGB

Unsere AGB sind gültig ab 01.01.2024

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Lieferung und Leistung
  • Preise, Zahlungsbedingungen
  • Liefertermin, Lieferfrist
  • Eigentumsvorbehalt
  • Vertragsdauer
  • Gewährleistung und Haftung
  • Urheberrecht und Nutzung
  • Datenschutz
  • Schlußbestimmungen
  1. Allgemeine Bestimmungen:
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  1. Die gegenständlichen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin, wobei entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen sind.
  2. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.
  3. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
  4. Infos, Beschwerden, Datenauskünfte unter dieser E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist. Partnerfirmen halten sich ebenfalls an das Datenschutzgesetz.
  5. Wir erkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle an: www.ombudsmann.at
  1. Lieferung und Leistung:
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  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse oder durch persönliche Übergabe. Mit Übergabe der Ware geht das Risiko auf den Käufer über.
  2. Installation und Inbetriebnahme der Produkte obliegen dem Käufer, sofern nicht anders vereinbart. Anleitung und Unterlagen zur fachgerechten Handhabung werden bereitgestellt.
  3. Die Anbieterin ist berechtigt, Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen
  1. Preise, Zahlungsbedingungen:
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    1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Versandkosten werden gesondert berechnet.Die jeweilige Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt des Kaufgegenstandes oder nach Leistungserbringung fällig.

    2. Es müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mittels eingeschriebenen Brief Reklamationen beeinsprucht werden. Ist das nicht der Fall, gelten alle Aufträge als ordnungsgemäß durch- und ausgeführt und werden auch entsprechend wie vereinbart abgerechnet.

    3. Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei Änderung kostenbildender Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen, ohne dass der Käufer deshalb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wäre.
    4. Für den Fall, dass für konkrete Lieferungen oder Leistungen der Verkäuferin explizit kein Preis festgesetzt wurde, gelten die jeweils am Tag der Leistungserbringung im Unternehmen der Verkäuferin gültigen und auch verrechneten Sätze.
    5. Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder sonstiger Ansprüche zu verweigern bzw. mit eigenen Ansprüchen gegen die Verkäuferin aufzurechnen.
    6. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, oder der Konkurs über das Unternehmen, bzw. Verein oder andere Institutionen oder Organisationsformen eröffnet wird und sich Daten des Kunden oder von dritten in unseren Systemen befinden, welche der Kunde benötigt, werden diese erst nach erfolgter Zahlung aller offenen Posten von uns zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügungstellung der Daten erzeugt zusätzliche Kosten welche nach unseren aktuell gültigen Preislisten berechnet werden.
  1. Liefertermin, Lieferfrist:
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    1. Die Verkäuferin ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen entsprechend ihrer freien Kapazitäten einzuhalten bzw. ansonsten innerhalb angemessener Frist zu leisten. Die Erreichbarkeit der Verkäuferin beschränkt sich auf ihre üblichen Geschäftszeiten und ist der Käufer aus der Nichterreichbarkeit der Verkäuferin außerhalb dieser Geschäftszeiten nicht berechtigt, wie immer geartete Ansprüche geltend zu machen. Die Verkäuferin trifft keine Haftung für Verzögerungen oder Lieferfristüberschreitungen, welche nachweislich der Sphäre von Vorlieferanten der Verkäuferin zuzuordnen sind.
    2. Die Verkäuferin ist berechtigt, ihr Unternehmen zu Urlaubszwecken vorübergehend und im üblichen Ausmaß zu schließen, ohne dass dem Käufer daraus wie immer geartete Rechte oder Ansprüche erwachsen, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit allfälligen während dieses Urlaubs auftretenden Problemen oder Ausfällen.
    3. Die Verkäuferin ist prinzipiell berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
  1. Eigentumsvorbehalt:
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    1. Sämtliche von der Verkäuferin gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Kosten der Eintreibung im Eigentum der Verkäuferin.
  1. Gewährleistung und Haftung:
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  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Installation oder änderungen durch den Käufer entstehen.
  2. Die Haftung der Anbieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ersatzansprüche für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste sind ausgeschlossen.
  1. Urheberrecht und Nutzung:
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    1. Der Käufer erwirbt ausschließlich das Recht, die vertragsgegenständliche Software nach Zahlung des Kaufpreises ausschließlich zu eigenen Zwecken und nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für sich zu nutzen. Alle Urheberrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen verbleiben bei der Verkäuferin und deren Lizenzgebern. Der Käufer erhält durch den gegenständlichen Vertrag ausschließlich eine Werknutzungsbewilligung.
    2. Die Anfertigung von Kopien, außer für Archiv- und Datensicherungszwecke, ist unzulässig und verpflichtet den Käufer zum Schadenersatz.
  1. Datenschutz:
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    1. Der Käufer ist in Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und verpflichtet sich ausdrücklich zu deren Einhaltung. Sofern einzelne Bestimmungen des Datenschutzgesetzes im konkreten Fall beide Vertragspartner betreffen, ist im Zweifelsfall der Käufer zu deren Einhaltung und Umsetzung verpflichtet.
  1. Schlussbestimmungen:
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    1. Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag wird ausdrücklich die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
    2. Auf den gegenständlichen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
    3. Sofern es sich beim gegenständlichen Vertrag um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.
    4. Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch der Rest des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, allenfalls ungültige Bestimmungen durch jeweils andere, den ungültigen Bestimmungen am ehesten entsprechende, zu ersetzen, die sodann rechtswirksam sind.
    5. Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Abgehen von diesem Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

EU-DSGVO

(1) Auf das 1 Monat Follow-Up besteht kein Rechtsanspruch und ist auch KEIN fixer integrierter Bestandteil der Umsetzung der EU-DSGVO in der MINIMAL-VARIANTE. Das 1 Monat FOLLOW-UP stellen einen zusätzlich ohne Berechnung, nicht im PAKET beinhalteten und je nach Darlegung der Umsetzungsmöglichkeit befindlichen Betreuungszeitraum dar. Dieser ist auch nicht in Geldform abzugelten. Weiters ist die Rechnung nach Fertigstellung des Verfahrensverzeichnisse sofort fällig und nach erfolgter Bezahlung und Eingang zur vollen Verfügung durch Kobler Network e.U. startet ursächlich das 1 Monat andauernde FOLLOW-UP Zeitraum. Dieser umfasst auch keinerlei kostenlose Leistungen im Rahmen unserer Servicepakete, sondern vielmehr ein „ERFAHRUNGS-AUSTAUSCH VON EMPFEHLUNGEN“ im Rahmen der laufenden Umsetzung der EU-DSGVO. Eine Vergrößerung, bzw. Verkleinerung des Angebotes findet nach eigener Einschätzung des Umsetzungsgrades statt.

(2) Die Unterweisungen oder Besprechungen finden entweder ONLINE oder OFFLINE statt. Der Austausch von Unterlagen erfolgt in Microsoft TEAMS, wobei der Kunde einen kostenfreien Zugang und eine grundlegende Einschulung bekommt. Laufende UPDATES zur EU-DSGVO erfolgen mit Unterstützung von Microsoft TEAMS. Diese erfolgen möglicherweise auch über die 3 Monate hinaus.

(3) Arbeiten welche nicht oder nach maximal 3 Aufforderungen vom Kunden nicht durchgeführt werden, gelten als erledigt und werden entweder durch uns auf Basis eines Kostenersatzes von 1 Euro/Excl. MWST/Minute ausgeführt oder fehlen in den Ausführungen wenn die Umsetzung durch uns nicht erwünscht ist. Das ändert jedoch nichts an der Fertigstellung des Gesamtpaketes und es findet dadurch auch keine aufschiebende Wirkung im Rahmen der Zahlungsverpflichtung statt.

Preise der Dienstleistungen und Produkte können in Folge einer gesetzlichen Änderung inhaltlich, bzw. ganzheitlich variieren. Das hat möglicherweise zur Folge daß sich Preise verändern, bzw. Services zur gänze wegfallen. Kunden welche die entsprechenden Services gebucht haben werden davon sofort verständigt.

ePrivacy Verordnung

(1) Auf das 1 Monat Follow-Up besteht kein Rechtsanspruch und ist auch KEIN fixer integrierter Bestandteil der Umsetzung der EU-DSGVO in der MINIMAL-VARIANTE. Das 1 Monat FOLLOW-UP stellen einen zusätzlich ohne Berechnung, nicht im PAKET beinhalteten und je nach Darlegung der Umsetzungsmöglichkeit befindlichen Betreuungszeitraum dar. Dieser ist auch nicht in Geldform abzugelten. Weiters ist die Rechnung nach Fertigstellung des Verfahrensverzeichnisse sofort fällig und nach erfolgter Bezahlung und Eingang zur vollen Verfügung durch Kobler Network e.U. startet ursächlich das 1 Monat andauernde FOLLOW-UP Zeitraum. Dieser umfasst auch keinerlei kostenlose Leistungen im Rahmen unserer Servicepakete, sondern vielmehr ein „ERFAHRUNGS-AUSTAUSCH VON EMPFEHLUNGEN“ im Rahmen der laufenden Umsetzung der EU-DSGVO. Eine Vergrößerung, bzw. Verkleinerung des Angebotes findet nach eigener Einschätzung des Umsetzungsgrades statt.

(2) Die Unterweisungen oder Besprechungen finden entweder ONLINE oder OFFLINE statt. Der Austausch von Unterlagen erfolgt in Microsoft TEAMS, wobei der Kunde einen kostenfreien Zugang und eine grundlegende Einschulung bekommt. Laufende UPDATES zur EU-DSGVO erfolgen mit Unterstützung von Microsoft TEAMS. Diese erfolgen möglicherweise auch über die 3 Monate hinaus.

(3) Arbeiten welche nicht oder nach maximal 3 Aufforderungen vom Kunden nicht durchgeführt werden, gelten als erledigt und werden entweder durch uns auf Basis eines Kostenersatzes von 1 Euro/Excl. MWST/Minute ausgeführt oder fehlen in den Ausführungen wenn die Umsetzung durch uns nicht erwünscht ist. Das ändert jedoch nichts an der Fertigstellung des Gesamtpaketes und es findet dadurch auch keine aufschiebende Wirkung im Rahmen der Zahlungsverpflichtung statt.

Preise der Dienstleistungen und Produkte können in Folge einer gesetzlichen Änderung inhaltlich, bzw. ganzheitlich variieren. Das hat möglicherweise zur Folge daß sich Preise verändern, bzw. Services zur gänze wegfallen. Kunden welche die entsprechenden Services gebucht haben werden davon sofort verständigt.

Geldwäsche Richtlinie

(1) Auf das 1 Monat Follow-Up besteht kein Rechtsanspruch und ist auch KEIN fixer integrierter Bestandteil der Umsetzung der EU-DSGVO in der MINIMAL-VARIANTE. Das 1 Monat FOLLOW-UP stellen einen zusätzlich ohne Berechnung, nicht im PAKET beinhalteten und je nach Darlegung der Umsetzungsmöglichkeit befindlichen Betreuungszeitraum dar. Dieser ist auch nicht in Geldform abzugelten. Weiters ist die Rechnung nach Fertigstellung des Verfahrensverzeichnisse sofort fällig und nach erfolgter Bezahlung und Eingang zur vollen Verfügung durch Kobler Network e.U. startet ursächlich das 1 Monat andauernde FOLLOW-UP Zeitraum. Dieser umfasst auch keinerlei kostenlose Leistungen im Rahmen unserer Servicepakete, sondern vielmehr ein „ERFAHRUNGS-AUSTAUSCH VON EMPFEHLUNGEN“ im Rahmen der laufenden Umsetzung der EU-DSGVO. Eine Vergrößerung, bzw. Verkleinerung des Angebotes findet nach eigener Einschätzung des Umsetzungsgrades statt.

(2) Die Unterweisungen oder Besprechungen finden entweder ONLINE oder OFFLINE statt. Der Austausch von Unterlagen erfolgt in Microsoft TEAMS, wobei der Kunde einen kostenfreien Zugang und eine grundlegende Einschulung bekommt. Laufende UPDATES zur EU-DSGVO erfolgen mit Unterstützung von Microsoft TEAMS. Diese erfolgen möglicherweise auch über die 3 Monate hinaus.

(3) Arbeiten welche nicht oder nach maximal 3 Aufforderungen vom Kunden nicht durchgeführt werden, gelten als erledigt und werden entweder durch uns auf Basis eines Kostenersatzes von 1 Euro/Excl. MWST/Minute ausgeführt oder fehlen in den Ausführungen wenn die Umsetzung durch uns nicht erwünscht ist. Das ändert jedoch nichts an der Fertigstellung des Gesamtpaketes und es findet dadurch auch keine aufschiebende Wirkung im Rahmen der Zahlungsverpflichtung statt.

Preise der Dienstleistungen und Produkte können in Folge einer gesetzlichen Änderung inhaltlich, bzw. ganzheitlich variieren. Das hat möglicherweise zur Folge daß sich Preise verändern, bzw. Services zur gänze wegfallen. Kunden welche die entsprechenden Services gebucht haben werden davon sofort verständigt.

Digitale Transformation

(1) Auf das 1 Monat Follow-Up besteht kein Rechtsanspruch und ist auch KEIN fixer integrierter Bestandteil der Umsetzung der EU-DSGVO in der MINIMAL-VARIANTE. Das 1 Monat FOLLOW-UP stellen einen zusätzlich ohne Berechnung, nicht im PAKET beinhalteten und je nach Darlegung der Umsetzungsmöglichkeit befindlichen Betreuungszeitraum dar. Dieser ist auch nicht in Geldform abzugelten. Weiters ist die Rechnung nach Fertigstellung des Verfahrensverzeichnisse sofort fällig und nach erfolgter Bezahlung und Eingang zur vollen Verfügung durch Kobler Network e.U. startet ursächlich das 1 Monat andauernde FOLLOW-UP Zeitraum. Dieser umfasst auch keinerlei kostenlose Leistungen im Rahmen unserer Servicepakete, sondern vielmehr ein „ERFAHRUNGS-AUSTAUSCH VON EMPFEHLUNGEN“ im Rahmen der laufenden Umsetzung der EU-DSGVO. Eine Vergrößerung, bzw. Verkleinerung des Angebotes findet nach eigener Einschätzung des Umsetzungsgrades statt.

(2) Die Unterweisungen oder Besprechungen finden entweder ONLINE oder OFFLINE statt. Der Austausch von Unterlagen erfolgt in Microsoft TEAMS, wobei der Kunde einen kostenfreien Zugang und eine grundlegende Einschulung bekommt. Laufende UPDATES zur EU-DSGVO erfolgen mit Unterstützung von Microsoft TEAMS. Diese erfolgen möglicherweise auch über die 3 Monate hinaus.

(3) Arbeiten welche nicht oder nach maximal 3 Aufforderungen vom Kunden nicht durchgeführt werden, gelten als erledigt und werden entweder durch uns auf Basis eines Kostenersatzes von 1 Euro/Excl. MWST/Minute ausgeführt oder fehlen in den Ausführungen wenn die Umsetzung durch uns nicht erwünscht ist. Das ändert jedoch nichts an der Fertigstellung des Gesamtpaketes und es findet dadurch auch keine aufschiebende Wirkung im Rahmen der Zahlungsverpflichtung statt.

Auf diesen Service gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern wird vielmehr im Rahmen der Umsetzung der Datenschutz Services angewendet, bzw. zum Einsatz gebracht.

Preise der Dienstleistungen und Produkte können in Folge einer gesetzlichen Änderung inhaltlich, bzw. ganzheitlich variieren. Das hat möglicherweise zur Folge daß sich Preise verändern, bzw. Services zur gänze wegfallen. Kunden welche die entsprechenden Services gebucht haben werden davon sofort verständigt.

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI bzw. AI)

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliche_Intelligenz

Bei unseren Produkten wird ab 2024 in unterschiedlichen Variationen KI zum Einsatz kommen um Ihnen entsprechende zusätzliche Services bieten zu können. Weiters wird die KI ausschließlich zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung eingesetzt und hat in KEINEM unserer Produkte eine uneingeschränkte und eigenständige Handlungsbefungnis. Vielmehr dient die KI als „SparingPartner“ und hat eine „beratende Funktion“. Es werden dabei alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten und auch eine entsprechende Überwachung der Dienste.

Wir sind uns im und mit dem Einsatz von neuen Technologien bewusst, daß wir auch entsprechende technische und gesetzliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Menschen und unseren Kunden entwickeln müssen. Deshalb haben wir eine entsprechende KI-TASKFORCE gegründet, welche im ersten Schritt eine beratende Funktion zur Aufgabe hat. Dabei sind uns folgende Bereiche besonders wichtig:

  1. Die Einhaltung aller KI Gesetze zu gewährleisten
  2. Einsatz und Rahmenbedingungen
  3. Schutzmaßnahmen für die Menschheit
  4. Entwicklung von Rahmenbedingungen zum Einsatz von KI in allen Variationen
  5. Prüfung bei der Einbindung von KI in bestehende Anwendungen
  6. Herausgabe von Empfehlungen

KI-TASKFORCE

Institut für KI-RECHT und dem damit verbundenen Einsatz von neuen Technologien zum Schutz der Menschheit dessen Würde, Bedürfnissen und allen Rechten. Die Erforschung und Entwicklung neuer Verfahren und Möglichkeiten zur Einhaltung aller KI Gesetze.

QUANTENCOMPUTER

https://de.wikipedia.org/wiki/Quantencomputer

Wir verwenden ergänzend zur Steigerung der Serviceleistungen und Performance auch Quantencomputer. Diese sollen der KI dabei helfen schnellere und bessere Entscheidungen treffen zu können. Deshalb werden diese Services in unterschiedlichsten Kombinationen gemeinsam verwendet.

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